Im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen haben wir auf 6,15 ha Buntbrachen und Uferrandstreifen angelegt. Mit diesen Flächen und unseren Naturschutzwiesen verbinden wir den Landschaftsraum des Torksholter Waldgebiets, welches beidseitig der Ennigerstraße liegt, mit dem kleinen Fluss Angel. Buntbrachen und Uferrandstreifen sind ein ganzjähriges Biotop für Insekten, Vögel und Niederwild, ein unschätzbarer Lebensraum für bedrohte Arten. Auf einigen Feldern haben wir Unterteilungen oder Ränder so angelegt, dass dort kleine Inseln in der Agrarlandschaft entstanden sind.
Auf weiteren 5,13 ha haben wir extensive Naturschutzwiesen angelegt. Hier wurden standorttypische, regionale Gräser und Kräuter gesät, die sich mittlerweile zu wertvollen Wiesen entwickelt haben. Naturschutzwiesen dürfen erst nach dem 15. Juni genutzt werden, und bringen ein extensives Futter als Ausgleich für das nährstoffreiche Kleegras aus dem Ackerbau. Diese Naturschutzwiesen müssen aufgrund eines Naturschutzvertrages nicht alle 5 Jahre umgebrochen werden, um den Ackerstatus zu sichern.
Im hofnahen Bereich haben wir auf 3,53 ha Kuh-Weiden auf Ackerland angelegt. Leider müssen wir diese Weiden alle 5 Jahre umbrechen, damit die Flächen nicht den Ackerstatus verlieren (Ackerland ist wertvoller als Weideland). Da es sich hier um Pachtland handelt, müssen wir in den sauren Apfel beißen – nach dem Umbruch kann direkt wieder Weide eingesät werden. Eine kaum nachvollziehbare Regelung, bei der das Geld im Vordergrund steht, nicht der ökologische Wert!?